
Eine Biogasanlage kann von einem Energieaudit nach DIN EN 16247 mit der Bafa Förderung profitieren aus mehreren Gründen:
Energieeffizienz verbessern: Durch das Audit wird die Energieeffizienz der Biogasanlage bewertet und mögliche Verbesserungen aufgezeigt. Hierdurch können Einsparungen von Energie und Kosten erzielt werden.
Erfüllung von gesetzlichen Anforderungen: Ein Energieaudit nach DIN EN 16247 ist für Betriebe ab einer bestimmten Größe gesetzlich vorgeschrieben. Eine Biogasanlage, die diese Anforderungen nicht erfüllt, riskiert möglicherweise Bußgelder und Strafen.
Fördermöglichkeiten: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Energieaudits für Unternehmen. Eine Biogasanlage, die ein Audit durchführt, kann von dieser Förderung profitieren und die Kosten des Audits reduzieren.
Imagegewinn: Eine Biogasanlage, die sich für ein Energieaudit entscheidet und dadurch ihre Energieeffizienz verbessert, kann ihr Image als umweltbewusstes Unternehmen stärken. Dies kann sich langfristig positiv auf das Ansehen des Unternehmens auswirken.
Einsparung von Ressourcen: Durch das Audit werden mögliche Einsparungen von Energie und Ressourcen aufgezeigt. Eine Biogasanlage, die diese Einsparungen umsetzt, kann zur Schonung von Ressourcen und zur Reduktion von Treibhausgasemissionen beitragen.
Was wird vor Ort ermittelt?
Mit unseren hochauflösenden Messgeräten erfassen wir Ihre Anlage vor Ort
Erfassung der Stromerzeugung
Sämtliche Baugruppen und Aggregate werden erfasst: Vorgrube, Feststoffdosierer, Substratverteilung, Fermenter, Nachgärer, Lager, Gasaufbereitung, BHKW’s, Trockner, Wärmenetz
Einsparpotenziale:
Je nach Anlagengröße können bis zu 25.000 € pro Jahr eingespart werden Im Anschluss erhalten Sie von der BAFA eine Fördersumme von 6.000 €
Optimierung Ihrer Anlage und Effizienzsteigerung
Das Energieaudit dient als Bestandsaufnahme Ihrer Biogasanlage! Gerne untersützten wir Sie bei vorgeschlagenen Umbaumaßnahmen
Wenn die Auszahlung Ihrer Fördersumme 4 Jahre her ist, können Sie ein neues Audit mit erneuter Fördersumme in Höhe von 6.000 € beantragen.

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