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BAFA Förderung von Nahwärmenetzen

Für die Förderung von Nahwärmenetzen stehen zwei Fördertöpfe zur Verfügung. Das Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Wärmenetze aus Kraft-WärmeKopplungsanlagen (KWK-Anlagen). Darunter fallen auch Blockheizkraftwerke (BHKW) von Biogasanlagen.

Kontakt Förderung Nahwärmenetz

Verlegung eines Nahwärmenetzes mit über 1.000 kW Leistung

Nahwärme Im Web https://www.facebook.com/Nahw%C3%A4rmenetz-40-934658383246797/

Energiezentrale für ein Nahwärmenetz mit über 1.000 kW Leistung

Es handelt sich um eine Förderung aus dem Bundeswirtschaftsministerium, die im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) geregelt ist. Im Rahmen der Richtlinien des BMU (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt in Deutschland werden u. a. Nahwärmenetze, aber auch Anlagen zur Aufbereitung von Biogas auf Erdgasqualität oder große Wärmespeicher gefördert.

Die Förderung erfolgt über langfristige, zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit Tilgungszuschüssen aus Bundesmitteln nach dem Marktanreizprogramm (MAP). Das BAFA-Programm für Wärmenetze aus KWK-Anlagen bestand vor der Einführung des Marktanreizprogrammes der KfW. Das Marktanreizprogramm stellt somit eine Zusatzförderung von Wärmenetzen dar.

Die Förderungen sind deshalb kombinierbar. Leider sind die Programme nicht genau aufeinander abgestimmt. Dadurch kommt es zu unterschiedlichen Antragsfristen und -bindungen, wodurch der bürokratische Aufwand steigt.

Beachten Sie bitte die weiteren, unten angegebenen Voraussetzungen. Es wird empfohlen, die Beantragung der Mittel mit der Hausbank eng abzusprechen und die Beratung bei der KfW und der Hausbank sowie des BAFA in Anspruch zu nehmen.

Wärmenetzförderung durch das BAFA

Durch das BAFA wird der Neu- und Ausbau von Wärmenetzen, die überwiegend aus KWKAnlagen gespeist werden, gefördert (Zuschlagszahlung gemäß § 7 a des KWKG).

Der Antrag auf Zulassung einer Förderung durch das BAFA kann nur durch den Wärmenetzbetreiber und erst nach Abschluss der Baumaßnahmen gestellt werden.

Für die Beantragung ist u. a. das Testat eines Wirtschaftsprüfers bzw. vereidigten Buchprüfers erforderlich.

Die genauen Fördervoraussetzungen, die Förderhöhe sowie alles Wichtige zur Antragsstellung und Auszahlung können Sie im Folgenden erfahren. Fördervoraussetzungen:

Zulassungsvoraussetzungen für die Förderung von Nahwärmenetzen BAFA

Welche Zulassungsvoraussetzungen müssen erfüllt werden?

Die Zulassung von Wärme- und Kältenetzen (nachfolgend auch: Netze) unterliegt bestimmten Voraussetzungen:

  • Der Neu- oder Ausbau des Netzes wurde ab dem 1. Januar 2009 begonnen.

  • Das Netz wird spätestens bis zum 31. Dezember 2020 in Betrieb genommen.

  • Mindestkriterium an Wärme- bzw. Kälteeinspeisung aus Kraft-Wärme-(Kälte)-Kopplungsanlagen (KW(K)K-Anlagen):

  • Bei der Inbetriebnahme des Netzes beträgt die Wärme- bzw. Kälteeinspeisung aus KW(K)K-Anlagen mehr als 50 Prozent und für den geplanten Endausbau des Netzes wird eine entsprechende Einspeisung von mindestens 60 Prozent prognostiziert. Oder alternativ

  • wird für den geplanten Endausbau des Netzbereichs, für den die Förderung beantragt wurde, mindestens ein Anteil von 60 Prozent Wärme bzw. Kälte aus KW(K)K-Anlagen innerhalb von 24 Monaten ab Aufnahme des Dauerbetriebs anhand einer Prognoserechnung nachgewiesen. Besonderheit: Industrielle Abwärme gilt als Wärme aus KWK-Anlagen, sofern diese ohne zusätzlichen Brennstoffeinsatz bereitgestellt wird. D. h. es können auch Netze gefördert werden, in die neben der Wärme aus einer KWK-Anlage auch industrielle Abwärme eingespeist wird (ein bestimmter Mindestanteil an KWK-Wärme ist nicht erforderlich).

  • Die Wärme- bzw. Kälteleitung muss über die Grundstücksgrenze (Flurstück), auf dem die KW(K)K-Anlagen steht, hinausgehen.

  • Es muss die Möglichkeit des Anschlusses einer unbestimmten Anzahl von Abnehmern bestehen (öffentliches Netz). Das Wärme-bzw. Kältenetz ist dann ein öffentliches Netz, wenn die Planung und Auslegung der Trasse nicht nur die Versorgung feststehender oder bestimmbarer Wärme- oder Kälteabnehmer zulässt und damit (zumindest theoretisch) der Anschluss einer unbestimmten Anzahl von Abnehmenden möglich ist.

  • An das Netz muss mindestens ein Abnehmer angeschlossen sein, der nicht der Eigentümer oder der Betreiber der in das Netz einspeisenden KW(K)K-Anlagen ist.

Abgrenzung zur Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Nach Änderung der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (Marktanreizprogramm-Richtlinie „MAP-Richtlinie“) vom 20. Juli 2012 für das KfW-Programm Erneuerbare Energien "Premium" ist eine kombinierte Förderung durch KfW und BAFA nicht mehr möglich. Dies betrifft alle Wärmenetze, für die nach dem 14.09.2012 ein Förderantrag bei der KfW gestellt wurde.

Eine Förderung nach dem KfW-Programm Erneuerbare Energien "Premium" ist unter anderem nur dann möglich, sofern Ihr Wärmenetz nicht nach dem KWKG förderfähig ist. Wenn die oben genannten Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt werden, liegen eindeutige Ablehnungsgründe für eine Förderung nach dem KWKG vor. Diese werden in der Regel von der KfW als Begründung im Antragsverfahren anerkannt, so dass kein kostenpflichtiger Ablehnungsbescheid vom BAFA notwendig ist.

Nahwärme Im Web https://www.facebook.com/Nahw%C3%A4rmenetz-40-934658383246797/

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