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Mehr Fördergeld für Kälteanlagen und Klimaanlagen durch das BAFA

Das Bundesumweltministerium fördert Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiati ve. Die mit Investitionszuschüssen geförderten Anlagen verbrauchen durch die Verwendung hocheffizienter Komponenten und Systeme erheblich weniger Energie und verursachen dadurch deutlich geringere CO2 -Emissionen aus der Stromerzeugung. Zugleich werden in vielen Fällen auch Kältemittel mit geringer Treibhauswirkung eingesetzt, wodurch auch die direkten Emissionen reduziert werden.

Ab dem 1. Oktober 2015 gilt eine erweiterte Antragsberechtigung. Neben Unternehmen können jetzt auch gemeinn ützige Organisationen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Schulen, Krankenhäuser sowie kirchliche Einrichtungen Anträge stellen.

Mehr Fördergeld für Kälteanlagen und Klimaanlagen

Gefördert werden

Voraussetzung für die Förderung von Sorptionskälteanlagen ist, dass die Antriebswärme aus #KraftWärme-Kopplungs-Anlage #BHKW stammt oder #Abwärme aus Produktionsprozessen oder aus #Kälteanlagen genutzt wird.

Außerdem darf der Leistungsbedarf aller elektrisch angetriebenen Zusatzverbraucher mit Ausnahme der Kaltwasserverteilung 10 Prozent der Kälteleistungsaufnahme nicht übersteigen, und

• Anlagen mit einer elektrischen Leistungsaufnahme von mindestens 5 kW und höchstens 150 kW, die Kühlung und Heizung mit einem integrierten Gerät oder System ermöglichen.

Nachweis der Energieeffizienz

Die Energieeffizienz der Gesamtanlage wird anhand eines Punktesystems bestimmt.

In den Systemgruppen Verdichter, Verflüssiger / Gaskühler, Verdampfer, Regelung / Steuerung sowie dem Gesamtsystem müssen – bezogen auf die anlagenspezifische Maximalpunktzahl – mindestens 85 Prozent bei Bestands- beziehungsweise 95 Prozent bei Neuanlagen erreicht werden.

Damit soll sichergestellt werden, dass die geförderten Kälteanlagen nach dem Stand der Technik errichtet werden und das Energieeinsparpotenzial weitestgehend ausgeschöpft wird. Die Beratungsmaßnahmen werden von einem Sachkundigen (Meister, Techniker oder Ingenieur der Kältetechnik) durchgeführt, der vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ( BAFA ) zugelassen sein muss. Für bestehende Anlagen erstellt der Sachkundige ein Sanierungskonzept und für neue Anlagen ein PLAN-Gutachten.

Er erläutert darin, wie eine hohe Energieeffizienz der Anlage erreicht werden soll. Das BAFA erteilt auf der Grundlage des Sachkundigen-Gutachtens einen „Energieeffizienz-Ausweis“. Dieser weist den Energieeffizienz-Status der Anlage aus. Der Energieeffizienz-Ausweis ist an geeigneter Stelle für den Publikumsverkehr sichtbar auszuhängen.

Die Fördersätze betragen

  • 15% Prozent der NIK für Wärme übertrager;

  • 20% Prozent der Nettoinvestitionskosten (NIK) für Wärmepumpen, wenn Kältemittel mit einem GWP < 2.500 verwendet werden; Die Fördersätze betragen:

  • 25 Pr ozent der NIK für Wärme pumpen, wenn halogenfreie Kältemittel verwendet werden.

Bei Fragen zu diesen Maßnahmen nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf: Dipl.-Ing. Holger Roswandowicz , Dipl.-Ing. Friedrich Schwenker

Telf.: 05223 1800 939

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